Hessische Landtagswahl

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Hessen hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt.

Heißt also, ich darf noch nicht wählen. Hätte mir eigentlich sowas denken können, da ich nie eine Wahbenachrichtigung bekommen habe, aber erst jetzt ist mir das klar geworden. Schade

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